Interventionswirkung

Interventionswirkung
Interventionswirkung
<-, -en> f (JUR, ÖKON) ενέργεια f της παρέμβασης

Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.

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  • Nebenintervenient — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt …   Deutsch Wikipedia

  • Nebenintervention — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt …   Deutsch Wikipedia

  • Streithilfe — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… …   Deutsch Wikipedia

  • Streitverkündung — Aufforderung einer Prozesspartei an einen Dritten, dem Rechtsstreit als Nebenintervenient (⇡ Intervention) beizutreten (§ 72 ZPO). Die Partei, die für den Fall des für sie ungünstigen Ausgangs eines Rechtsstreits Ansprüche gegen Dritte erheben zu …   Lexikon der Economics

  • Beweissicherungsverfahren — Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstständiges Beweisverfahren — Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden …   Deutsch Wikipedia

  • Selbständiges Beweisverfahren — Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden …   Deutsch Wikipedia

  • Intervention — Einmischung; Eingriff; Eingreifen; Einspruch; Rekurs; Ablehnung; Zurückweisung; Reklamation; Widerrede; Gegenstimme; Einwand; Veto; …   Universal-Lexikon

  • Streitverkündung — Streitverkündung,   formelle Benachrichtigung eines Dritten vom Schweben eines Zivilprozesses mit der Aufforderung, der verkündenden Partei zur Unterstützung beizutreten (§§ 72 74 ZPO). Die Streitverkündung ist bis zur rechtskräftigen… …   Universal-Lexikon

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